Was ist Ihnen Ihre Zukunft wert?

Wenn nichts passiert, ist unsere Zusammenarbeit durch die Kooperationsverträge geregelt. Für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung (im kurzfristigen Bereich) regelt das die Zusage der Finanz-Zirkel GmbH im Kooperationsvertrag.
Solltet Sie längerfristig ausfallen, dann sind Sie durch die geschäftliche Bevollmächtigung und die Zusicherung der kostenlosen Vertretung über einen Zeitraum von 6 Monaten, auf der sicheren Seite.

Sollte der Ausfall deutlich längerfristig sein oder schwerwiegender, dann spannt der Makler-Renten-Pachtvertrag ein Sicherheitsnetz über Sie.

Warum einen Makler-Renten-Pachtvertrag?

  • Laut juristischen Experten können alle Makler-Renten-Verträge, die keinen festen Kaufpreis benennen, schwebend unwirksam sein. Das heißt, dass unter bestimmten Umständen diese Verträge rückabgewickelt werden müssen. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Finanzamt durch eine Schätzung einen „Kaufpreis“ am Anfang der Makler-Rente versteuert haben möchte.
  • Es wird ein Übergabezeitpunkt weit voraus in der Zukunft vereinbart, in unserem Fall ist es das Jahr des 70. Geburtstages des Maklers oder der Maklerin.
  • In vier klar definierten Fällen (Tod, Pflege, Berufsunfähigkeit und Ruhestand) wird oder kann dieser Zeitpunkt vorgezogen werden.
  • Ab diesem neuen Zeitpunkt bzw. dem 70. Geburtstag wird für 30 Jahre eine monatliche Pacht gezahlt.
  • Am Ende des Pachtzeitraumes hat die Finanz-Zirkel GmbH die Möglichkeit, den Bestand für eine weitere Einmalzahlung zu kaufen.

Durch diese sehr überlegte und durchdachte Lösung sichern wir Ihr Lebenswerk für Ihre Angehörigen und Hinterbliebenen ab.

Das könnte Ihr Sicherheitsnetz sein!

Zum Beispiel wird im Alter von 60 Jahren ein Makler-Renten-Pachtvertrag geschlossen, der eine geplante Makler-Pacht-Rente ab dem 70. Lebensjahr regelt.
Ab dem Termin, wo wir die Makler-Pacht-Rente vereinbaren, wird der Provisionssatz des Kooperationsvertrages auf 50 Prozent gesenkt.
Jetzt wird der Übertragungszeitpunkt (§3) des Makler-Renten-Pachtvertrages auf seinen 70. Geburtstag gelegt.
Mit dem 70. Lebensjahr erklärt der Makler, dass er jetzt in den Ruhestand geht.
Dann läuft der Makler-Renten-Pachtvertrag bis zu seinem 100. Lebensjahr für ihn und seine Hinterbliebenen mit dem Provisionssatz von 50% weiter.

Und wenn doch was passiert?

dann wird der Beginn der Makler-Pacht-Rente auf den Tag vor dem Eintritt dieses Ereignisses vorgezogen.
Oder der Makler erklärt von sich aus, dass er ab dem Tag X in den Ruhestand eintritt.
Auf diese Art und Weise ist der Bestand gesichert. Aber auch der Makler selbst und seine Hinterbliebenen sind abgesichert. Und das für 30 Jahre.